Allgemeine Geschäftsbedingung

SL-Fulfillment GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SL-Fulfillment GmbH unter Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie der Logistik-AGB

Präambel

Die SL-Fulfillment GmbH orientiert sich mit ihren AGB an den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie an den Logistik-AGB. Die allgemeinen Spediteurbedingungen werden zur Anwendung vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels empfohlen. Insbesondere im Hinblick auf Zusatzleistungen im Rahmen der Logistik regeln die Logistik-AGB in erster Linie die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Pflichten der Vertragspartner bei der Vertragsabwicklung sowie die – betragsmäßig begrenzte – Haftung des Auftragnehmers bei Schlechterfüllung. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. hat diese 2006 herausgegeben und empfiehlt eine Verwendung im Geschäftsverkehr. Die SL-Fulfillment GmbH ist kein Speditionsunternehmen im Sinne der ADSp, welches selbständig Transporte durchführt. Es vermittelt stets im Auftrag des Auftraggebers Transportleistungen.

§1 Geltungsbereich

  1. Unseren Geschäften liegen neben diesen Vereinbarungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), sowie die Logistik-AGB, in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde und gelten als Bestandteil unserer AGB.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge, die der Auftraggeber (Kunde / Sie) bei der SL-Fulfillment GmbH, Speckwinkel 10, 79395 Neuenburg am Rhein (nachfolgend: SL-Fulfillment / wir / uns) tätigt.
  3. Das Angebot von SL-Fulfillment richtet sich an Firmen und Gewerbetreibende in Deutschland.
  4. Ihre Geschäftsbedingungen oder diejenigen von Dritten werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Dies gilt selbst bei Kenntnis oder, wenn wir der Geltung nicht nochmals ausdrücklich widersprechen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  5. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung. Übernehmen wir zusätzliche oder weitergehende Pflichten, wird hiervon die Geltung dieser AGB nicht berührt.
  6. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
  7. Sie können die derzeit gültigen AGB hier abrufen und ausdrucken.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der ausgewiesene Preis ist bindend. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind stets in EURO zu begleichen.
  2. Von uns durchgeführte Leistungen sind entgeltpflichtig. Fremdkosten sind in unserem Entgelt nicht enthalten.
  3. Die Kosten für Verpackung, Versand, Zahlungsverkehr, Zollgebühren, etc. werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung mit Erteilung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Folgen eines etwaigen Zahlungsverzuges des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf des 10. Tages nach Erhalt der Rechnung in Verzug.
  5. Bei mehreren fälligen Forderungen behalten wir uns das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Kunden zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet, unter mehreren gleichsicheren zur Tilgung der älteren Schuld und unter gleichalten zur verhältnismäßigen Tilgung.
  6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen SL-Fulfillment in gesetzlichem Umfang zu.
  7. SL-Fulfillment ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

§4 Beauftragung von Dritten

Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Leistungen selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

§5 Versicherung des Gutes

Wir besorgen die Versicherung des Gutes (z. B. Lagerversicherung) bei einem Versicherer unserer Wahl, wenn der Auftraggeber uns vor Übergabe der Güter damit explizit beauftragt. Grundsätzlich ist die Ware durch den Auftraggeber zu versichern und als Außenlager bei dem Versicherer des Auftraggebers anzumelden.

§6 Liefer- und Leistungszeit

  1. Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefähre Liefertermine. Fixtermine werden nur anerkannt, wenn wir diese als solche schriftlich ausdrücklich bestätigt haben.
  2. Der Auftraggeber oder Lieferant ist verpflichtet, SL-Fulfillment unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
  3. Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung unsererseits bedarf.
  4. Im Falle des Lieferverzugs stehen SL-Fulfillment uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist.
  5. Der Lieferant ist ohne vorherige Zustimmung durch SL-Fulfillment nicht zu Teillieferungen berechtigt.
  6. Die Gefahr, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, geht erst auf SL-Fulfillment über, wenn SL-Fulfillment die Waren an dem vereinbarten Bestimmungsort übergeben werden.

§7 Mängeluntersuchung, Gewährleistungsansprüche

  1. SL-Fulfillment ist verpflichtet, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei dem Lieferanten oder Dienstleister eingeht.
  2. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen SL-Fulfillment ungekürzt zu. In jedem Fall ist SL-Fulfillment berechtigt, vom Lieferanten oder Dienstleister nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  3. Mit Zugang unserer Mängelanzeige beim Auftraggeber ist die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gehemmt, bis der Auftraggeber die Ansprüche von SL-Fulfillment ablehnt oder den Mangel für beseitigt erklärt oder sonst die Fortsetzung von Verhandlungen über unsere Ansprüche verweigert. Bei Ersatzlieferung und Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ersetzte und nachgebesserte Teile erneut, es sei denn, SL-Fulfillment musste nach dem Verhalten des Auftraggebers davon ausgehen, dass dieser sich nicht zu der Maßnahme verpflichtet sah, sondern die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung nur aus Kulanzgründen oder ähnlichen Gründen vornahm.
  4. SL-Fulfillment ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn der Auftraggeber mit der Nacherfüllung in Verzug ist.
  5. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
  6. Die Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs gem. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

§8 Produkthaftung

Soweit der Auftraggeber für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, SL-Fulfillment insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

§9 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§10 Pfandrecht

Wir erwerben an allen Waren, die der Kunde bei uns eingelagert oder uns aus anderen Gründen übergeben hat zur Sicherung unserer Forderungen ein Pfandrecht gem. §§ 1204ff. BGB.

§11 Haftung des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Der Auftragnehmer haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Eine Haftung insoweit ist auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Der Auftragnehmer haftet bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems. Die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden

§12 Haftungsgrenzen

Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung von SL-Fulfillment noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.

§13 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

§14 Restmaterial

Nach einer Versandaktion noch vorhandenes Restmaterial des Kunden wird von uns zu marktüblichen Preisen maximal bis zu einer Dauer von einem Quartal auf Kosten des Kunden eingelagert. Danach noch vorhandenes Restmaterial darf auf Kosten des Kunden vernichtet werden. Sofern der Kunde eine Rücklieferung des Restmaterials verlangt erfolgt diese auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.

§15 Adressüberprüfungen

Adressdateien, welche uns vom Kunden oder von Dritten überlassen werden, verarbeiten wir nach deren Satzbeschreibungen. Fehlen dabei notwendige Informationen, werden wir nach bestem Wissen und Gewissen die ersten zwanzig Sätze logisch überprüfen und danach unsere Verarbeitung ausrichten. Kommt es dabei zu logischen Fehlern sind wir von einer Haftung dafür freigestellt.

§16 Auditierungsrecht

  1. Der Auftraggeber räumt SL-Fulfillment Einsicht in Dokumente ein, die zur Überprüfung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber SL-Fulfillment erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber ist nicht zur Offenlegung von Dokumenten verpflichtet, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, oder die aufgrund von einer Geheimhaltungsvereinbarung Dritten gegenüber nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

§17 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Freiburg.

§18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ist dabei auch für den Fall ausdrücklich ausgeschlossen, dass eine Anwendung in den Geschäftsbedingungen des Kunden vorgesehen ist.
  2. Sämtliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen oder Garantien zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
  3. SL-Fulfillment ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. SL-Fulfillment wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
  4. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist unser Sitz.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

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